Die Psychotherapie ist eine zeitgebundene Leistung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in einem festgelegten Rahmen bewilligt, und zwar abhängig vom Grad der Störung wie folgt:
Kognitive Verhaltenstherapie: Üblicherweise dauert eine KVT bis zu 45 Stunden mit der Möglichkeit, auf bis zu 60 Stunden zu verlängern; in begründeten Einzelfällen auf bis zu 80 und nach weiterem Antrag auf bis zu 100 Stunden.
Psychoanalyse: Die Stunden finden mehrmals pro Woche über Jahre hinweg statt; üblicherweise in einem Rahmen bis zu 160 Stunden mit der Möglichkeit, auf bis zu 240 Stunden zu verlängern - in begründeten Einzelfällen auf bis zu 300 Stunden, aber höchsten 180 Stunden pro Jahr. Bei Gruppensitzungen lassen sich 80 - 120 Doppelstunden (100 Minuten) bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, in besonderen Fällen bis zu 150 Doppelstunden. Einzel- und Gruppensitzungen dürfen jedoch nicht kombiniert werden.
Zur Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie und Anzahl der Stunden siehe auch hier: www.georghuwer.de/downloads.html?file=tl_files/...doc&file=tl_files/Worddateien%20und%20PDF/Dauer%20und%20Kostenuebernahme%20von%20Psychotherapie.doc