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Menschen, die länger als sechs Monate krankgeschrieben sind, können einen Antrag auf medizinische oder berufliche Rehablilitation stellen; Ziel der Rehabilitation ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern.
Die Rehabilitation soll also frühzeitige Rentenzahlungen (infolge einer Erwerbsminderung) möglichst verhindern, es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.
Während der Reha gibt es Gelegenheiten, Strategien zu erlernen, um mit privaten und beruflichen Belastungssituationen besser umzugehen und wieder fit für den Job zu werden.
„Ein wichtiges Dokument ist der Entlassungsbericht. Nach Abschluss der Rehabilitation wird von den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung ein Entlassungsbericht erstellt. Darin werden der Rehabilitationsverlauf hinsichtlich des Aufnahmebefundes, der Diagnostik, der aktuellen Beschwerden und der therapeutischen Maßnahmen sowie die Rehabilitationsergebnisse dargestellt. Zusammenfassend gibt der Arzt eine sogenannte sozial-medizinische Beurteilung mit der Aussage über Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben ab. Wir als Versicherungsträger entnehmen dem Entlassungsbericht neben den sozialmedizinischen Informationen auch Daten, die gegebenenfalls für die Beurteilung künftiger Leistungen zur Rehabilitation (zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder Berentung wegen Erwerbsminderung benötigt werden und führe für Sie ein „Rehabilitationskonto“. Diese Angaben unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen (Sozialgeheimnis). Nur mit Ihrer Einwilligung erhalten dritte Stellen eine Durchschrift des Entlassungsberichts.“
(aus der Broschüre „Rehabilitation - Was erwartet mich dort?“ (B1002) der Deutschen Rentenversicherung)
Kosten der Rehabilitation: Die Kosten der bewilligten Rehabilitation trägt die
Deutsche Rentenversicherung. Die Kosten von in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Miete für Fernseh- und Telefongeräte, Verbindungskosten, Garagenmiete etc.) werden nicht übernommen.
Reisekosten: Die Fahrkosten, die bei der Anreise mit Bahn, Bus oder PKW entstehen, werden von der
Deutschen Rentenversicherung übernommen. Taxikosten werden in der Regel nicht erstattet. Genaueres kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden.
Gepäcktransportkosten: werden von der
Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich übernommen. Genaueres kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden.
Begleitperson: Auf Antrag übernimmt die
Deutsche Rentenversicherung auch die Reisekosten einer Begleitperson, wenn der Weg zur Rehabilitationsklinik vom Patienten nicht allein zurückgelegt werden kann (z.B. aufgrund einer Behinderung wie Blindheit). Evtl. ist auch eine Begleitperson während des Reha-Aufenthaltes notwendig, dies muss mit Vorlage eines ärztlichen Attests beantragt werden.
Dauer der Rehabilitation: In der Regel dauert die Reha zwischen drei und sechs Wochen; die Dauer wird jedoch individuell von der
Deutschen Rentenversicherung festgelegt und kann erheblich abweichen. Genaueres kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden. Stellt sich während der Reha heraus, dass der bewilligte Zeitraum nicht ausreicht, kann von dort aus bei Bedarf eine Verlängerung beantragt werden.
Wochenendurlaub/Heimurlaub: In der Regel ist es nicht gestattet, während einer stationären Rehabilitation nach Hause zu fahren. Frühestens nach einem achtwöchigen Rehabilitationsaufenthalt kann eine Familienheimfahrt beantragt werden, und auch dann nur, wenn die Reha voraussichtlich noch mind. zwei weitere Wochen dauern wird.
Versicherung: Wenn der Arbeitgeber Entgelt weiterzahlt oder die
Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld bewilligt hat, ist der Patient in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Auch Unfallversicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit der Rehabilitation besteht; nicht versichert sind Unfälle im privaten Bereich, z.B. der Freizeitgestaltung.
Besuch: Besuch kann in der Regel jederzeit empfangen werden, wenn es den Therapieplan nicht beeinträchtigt. Es ist nicht gestattet, Therapien zugunsten eines Besuchers ausfallen zu lassen. Evlt. ist es möglich, Besuch gegen ein entsprechendes Entgelt im Rehazentrum unterzubringen (Besucherzimmer) oder zum eigenen Zimmer hinzuzubuchen. Genaueres zu Besucherregelungen sind bei der Rehaklinik zu erfragen.
Haushaltshilfe: Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt des Patienten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe für die Dauer der Rehabilitation beantragt werden. In begründeten Fällen kann es auch notwendig sein, das Kind zur Reha mitzunehmen; die Übernahme der Kosten für die Mitnahme muss beantragt werden.
Rauchen/Alkohol: In der Regel ist das Rauchen auf dem Klinikgelände nicht gestattet; einige Kliniken dulden Verstöße jedoch stillschweigend. Auf jegliche alkoholische Getränke ist während des Aufenthaltes ist zu verzichten, je nach Klinik sind die Regelungen hier unterschiedlich streng. Evtl. muss mit Kontrollen und entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden.
Ziele:
das Fortschreiten einer chronischen Erkrankung aufhalten
Verbesserung der körperlichen, seelischen und geistigen Leistungsfähigkeit
Beeinträchtigungen beseitigen
verloren gegangene Körperfunktionen kompensieren
Entwicklung einer angemessenen Einstellung zur Krankheit
Verbesserung des Informationsstandes über die Krankheit und ihre Folgen
Training gesundheitsgerechten Verhaltens
Strategien zur Bewältigung von Belastungen erarbeiten
Bewältigung und verbesserter Umgang mit der Krankheit
Verhaltensänderungen (Erkennen und Abbau von krankheitsförderndem Verhalten)
Klärung der beruflichen und sozialen Situation
Verbesserung von Problemlösefähigkeiten (insbesondere bei beruflichen Konflikten)
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Behandlung:
Der Behandlungsplan wird individuell, in Absprache mit dem Patienten und unter Berücksichtigung der Befunde erstellt.