Eine Psychotherapie ist grundsätzlich beendet, wenn die bewilligten Stunden „aufgebraucht“ sind und keine Verlängerung beantragt oder bewilligt wird.
Trotzdem gibt es für den Fall der Fälle die Möglichkeit zu Notfallsitzungen, die auch nach Ablauf der eigentlichen Psychotherapie genommen werden können, ohne dass eine Genehmigung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorher beantragt werden muss: Diese Notfallsitzungen können pro Quartal höchstens dreimal für jeweils höchstens 50 min stattfinden. Diese Sitzungen werden deutlich schlechter bezahlt, so dass sie wirklich dem Notfall vorbehaltern werden sollten. Einige Psychotherapeuten bieten wegen der schlechten Bezahlung diese Sitzungen nicht an.