Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel
Freitag, 6. Januar 2012
Berlin – Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Darauf hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute aufmerksam gemacht. Die Krankenkassen mussten die Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat.