Der MDK soll die Krankenkassen fachkompetent bei der Einschätzung von Sachlagen unterstützen und macht auch Vorschläge zu Maßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherstellen soll. Der MDK orientiert sich dabei nach der Aktenlage des Versicherten, beschäftigt aber auch Gutachter, die persönlich zu Gesprächen laden.