Ärzteblatt, Montag, 15. Oktober 2012
Bundesrat debattiert über gewerbsmäßige Sterbehilfe
„Berlin – Der Bundesrat will keine eigene Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Suizidbeihilfe abgeben. Zugleich lehnte die Länderkammer am Freitag eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz ab, die die Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Der Entwurf der Bundesregierung soll die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten. Weiterhin erlaubt sein soll aber die Suizidbeihilfe aus altruistischen Motiven etwa durch nahe Angehörige von Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.“
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52017/Bundesrat-debattiert-ueber-gewerbsmaessige-Sterbehilfe